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Fernwärme

Allgemeine Fernwärmepreise

Update 14.12.2023 (neue Co2 Preis je Tonne)

Preisblatt 01.01.2024

 

Aktuelle Themen:

• Rückwirkende gesetzliche von uns nicht beeinflussbare Änderungen bei der Festlegung der Erhebung der CO2-Abgabe führten zur Änderung des Arbeitspreisbestandteils EP zum 01.01.2023 auf den Wert von 0,01078 Euro je Kilowattstunde (€/kWh).

• zum 01.07.2023 erhöht sich die gesetzlich erhobene Gasspeicherumlage

Die Stadtwerke Stadtroda GmbH werden diese Umlage ab dem 01.07.2023 1:1 weitergeben. Das Preisglied SU für den Arbeitspreis ändert sie wie folgt:

SU = Gasspeicherumlage = 0,00080 €/kWh (bis 30.06.2023)

SU = Gasspeicherumlage = 0,00195 €/kWh (ab 01.07.2023)

Die Indizes wie G, W, I und L werden jährlich vom Statistischen Bundesamt neu berechnet und auf DESTATIS veröffentlicht.

Unser Blockheizkraftwerk

Ihre Fernwärme wird vor Ort über unser Blockheizkraftwerk (kurz BHKW) erzeugt. Das Kraftwerk ist auf dem neusten Stand der Technik. Es wurde zuletzt im Oktober 2018 modernisiert. 

Funktion: 

Die im Blockheizkraftwerk der Stadtwerke zentral erzeugte Wärme wird mittels heißem Wasser über ein geschlossenes Rohrleitungssystem zum Kunden transportiert und dort über einen Wärmetauscher in die hausinterne Heizungsanlage eingespeist. Grundsätzlich kann jedes Gebäude in Stadtroda an das Fernwärmenetz der Stadtwerke angeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass sich in der Nähe eine Fernwärmetrasse befindet. 

Bei Fragen zur Fernwärme sprechen Sie uns einfach an!

Die Satzung über die Regelung der Fernwärmeversorgung finden sie auf der Webseite der Stadt Stadtroda.

Link zum Eintrag

Preisbildung

Bestandteile von Preissystemen

 

Die Kosten der Fernwärme bestehen zu einem nennenswerten Teil aus „fixen“ Kosten, d.h. aus Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Anlagenerrichtung (Erzeugung, Transport und Verteilung) und dem Betrieb stehen Mengenabhängige sind die Brennstoffkosten und der notwenige Pumpstrom. Hinzu kommen die Kosten für Messung und Abrechnung.

Die AVBFernwärme V bietet die Möglichkeit für Versorgungsunternehmen, ihren Kunden Baukostenzuschüsse (BKZ) und Haushaltskostenbeiträge (HAK) in Rechnung zu stellen, um die Kosten für die Erstellung der örtlichen Verteilungsanlagen und die Herstellung der Hausanschlüsse zumindest teilweise abzudecken. Diese einmaligen Entgelte mindern die verauslagten Baukosten und somit auch den Fernwärmepreis.

Daher besteht der Fernwärmepreisüblicherweise aus folgenden Bestandteilen:

    • Grund- und Leistungspreiszur Deckung der Kosten für Vorhaltungder Leistung
    • Arbeitspreis zur Deckung der Kosten der abgenommenen Arbeit
    • Mess- oder Verrechnungspreis zur Deckung der Kosten für Zähler und Abrechnung

 

Grund- oder Leistungspreis

Dieser Preisbestandteil dient in erster Linie zur Abdeckung der mit der Fernwärmeversorgung verbundenen Fixkosten. Das sind diejenigen Kostenbestandteile, die aus dem Aufbau und der Aufrechterhaltung der Erzeugungskapazitäten und der Verteilungsanlagen resultieren. Die Fixkosten werden von Veränderungen der Wärmeabnahme durch den Kunden nicht beeinflusst. Sie setzen sich im Wesentlichen aus den Kapitalkosten der Erzeugungs- und Verteilungsanlagen sowie Personal- und Instandhaltungskosten zusammen. Im Prinzip  entsprechen sie den Kosten, die auch bei einer eigenen Heizungsanlage entstehen würden (wie z.B. Kessel, Warmwasserbereiter, Steuerung) sowie Wartung und Instandhaltung.

 

Der Grund- oder Leistungspreis orientiert sich am Gesamtwärmebedarf eines Gebäudes für Heizung und Trinkwassererwärmung. Zugrunde gelegt wird die Norm-Heizlast¹ für das Gebäude zur Wohnraumheizung und die Wärme für die Trinkwassererwärmung². Diese Leistung plant der Versorger sowohl bei der Größe der Erzeugerstätten als auch bei der Auslegung des Transportnetzes mit ein und errichtet die Anlagen entsprechend und wird fester Vertragsbestandteil. Deshalb ist es schwierig, vertragliche Leistungsanpassungen während der Laufzeit vorzunehmen. Viele Unternehmen machen diese aus Kulanzgründen trotzdem, da die hier entstehenden freien Kapazitäten durchaus für den Anschluss neuer Kunden nutzbar sind. Der Fernwärmevertragswert wird meist deutlich unter der Leistung einer Gas- oder Öl-Kesselanlage liegen, da die Erzeugung vor Ort mit niedrigen Kesseljahresnutzungsgraden ebenso wie die Umrechnung von Heizwert auf Brennwert beim Einsatz von Erdgas entfällt. Darüber hinaus ist es in einem größeren Netz besser möglich, Spitzen auszugleichen. Die Abrechnung erfolgt überwiegend in Euro je MW Vertragsleistung. Einige Unternehmen verwenden auch Euro je Liter in der Stunde oder seltener Euro je GJ.

 

Allerdings gibt es hier Wirtschaftlichkeitsgrenzen. Bei kleineren Vertragswerten (meist bis 15kW) reicht der Grund- oder Leistungspreis oft nicht zur Deckung der bei der Versorgung entstehenden Fixkosten aus. Dies ist der Grund, warum viele Fernwärmeversorger in der Gestaltung des Leistungspreises zunächst eine Pauschale bis zu einer Mindestgröße festlegen und die kW-abhängige Steigerung erst außerhalb dieses Mindestwerts beginnt. Bei sehr kleinen Anschlusswerten ist eine effektive Fernwärmeversorgung zu akzeptablen Preisen schwer realisierbar.

 

Arbeitspreis

Über den Arbeitspreis werden vorwiegend die mit der Wärmeerzeugung und –verteilung verbundenen variablen Kosten abgedeckt. Das sind diejenigen Kostenbestandteile, deren Höhe von Veränderungen der bei den Kunden abgesetzten Wärmemenge beeinflusst wird. Dazu gehören vor allem Brennstoffkosten und Kosten für Pumpstrom. In einigen Fällen können auch Lohnbestandteile zu den variablen Kosten gezählt werden. Dem Kunden werden nur die Menge berechnet, die er direkt in seiner Anlage verbraucht. Die Abrechnung der Arbeitspreise erfolgt nach der Preisangabenverordnung in Eurocent je kWh. In Veröffentlichungen werden manchmal abweichende Maßeinheiten wie Euro je MWh oder seltener Euro je Liter verwendet.

¹DIN EN 12831
²DIN 4708
 

Messpreis

 

Der Messpreis wird für die Personal- und Sachkosten erhoben, die im Zusammenhang mit der Messung und Abrechnung anfallen. Insgesamt sind diese Kosten im Verhältnis zu den Gesamtkosten eher gering. Deshalb spielt die Größenordnung des Messpreises meist eine untergeordnete Rolle. Da Kostenstruktur – Investitionen, Material, Arbeitskräfte – mit dem Grund- oder Messpreis identisch ist, kalkulieren viele Unternehmer den Messpreis dort mit ein. Damit wird auch das Preissystem wesentlich übersichtlicher und kundenfreundlicher. Die Forderung aus der Energieeffizienzrichtlinie der EU³. „Smart Metering“ auch auf die Fernwärme auszudehnen, wird diesen Preisbestandteil deutlich ansteigen lassen.



Quellenverweis: AGFW "Leitfaden zur Bildung und Änderung von Fernwärmepreisen"

Primärenergiefaktor

Betriebsdaten 2020

> Erzeugungsanlagen:                                                        > Primärenergiefaktor: fP,WV = 0,615

- 1 x 3,5 MW Heißwasserkessel                                         > Leitungslänge: 5,37 km

- 1 x 6,0 MW Heißwasserkessel                                         > CO2-Emissionen: 4687 t

- 4 x 0,35 MW BHKW

Störungen