Häufig gestellte Fragen
Allgemein
Sie erreichen uns telefonisch unter 036428 443-0 und per E-Mail unter info@stadtwerke-stadtroda.de.
Unsere Geschäftsstelle finden Sie am Breiter Weg 58 in 07646 Stadtroda.
Mo. – Di. 09:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr,
Mi. geschlossen,
Do. 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr,
Fr. 09:00–12:00 Uhr.
Vertrag & Wechsel
Seit dem 6. Juni 2025 erfolgt der technische Wechsel des Stromlieferanten in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach einer erfolgreichen Anmeldung. An-, Ab- und Ummeldungen können deshalb nicht mehr rückwirkend vorgenommen werden. Bitte teilen Sie uns Änderungen rechtzeitig mit, damit Ihr gewünschter Lieferbeginn berücksichtigt werden kann.
Wichtig: Der 24-Stunden-Wechsel verkürzt nicht die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Diese gelten weiterhin und sind bei einem Lieferantenwechsel zu beachten.
Berechnen Sie zunächst Ihren Tarif im Tarifrechner. Dort schließen Sie den Vertrag direkt online ab oder drucken ihn aus und senden ihn uns per Post.
Um alles Weitere kümmern wir uns: Wir melden Sie beim Netzbetreiber an und kündigen – sofern Sie uns bevollmächtigen – Ihren bisherigen Vertrag. Sie werden während des Wechsels durchgehend beliefert; eine Versorgungslücke kann nicht entstehen.
In der Regel übernehmen wir das für Sie. Mit der Anmeldung bevollmächtigen Sie uns, Ihren bisherigen Liefervertrag zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.
Zwei Fälle sollten Sie selbst in die Hand nehmen: eine Kündigung aus einem Sonderkündigungsrecht – etwa wegen einer Preisanpassung – weil dort kurze Fristen gelten, und eine Kündigung, die Sie bereits ausgesprochen haben. Sagen Sie uns in diesem Fall bitte Bescheid, damit wir nicht ein zweites Mal kündigen.
Grundversorgung: Sie können mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 20 StromGVV bzw. GasGVV).
Sonderverträge: Hier gilt die im Vertrag vereinbarte Erstlaufzeit. Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, verlängern sich danach unbefristet und sind mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Die für Sie geltenden Fristen stehen in Ihrer Vertragsbestätigung und im Preisblatt.
Unabhängig davon bestehen Sonderkündigungsrechte bei einer Preisanpassung und beim Umzug. Der Kündigungsformular Strom und das Kündigungsformular Gas stehen für Sie bereit.
Nutzen Sie unseren Umzugsservice. Dort melden Sie Auszug, Einzug oder einen kompletten Umzug und übermitteln die Zählerstände in einem Schritt.
Eine gesonderte Kündigung ist meist nicht nötig: Liegt Ihre neue Wohnung in unserem Liefergebiet, zieht Ihr Vertrag in der Regel mit um. Können wir Sie am neuen Ort nicht beliefern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Bitte melden Sie den Umzug vor dem Termin – seit der Umstellung auf den 24-Stunden-Wechsel sind rückwirkende Meldungen nicht mehr möglich.
Innerhalb der Erstlaufzeit ist eine Kündigung nur mit einem Sonderkündigungsrecht möglich. Das haben Sie insbesondere bei einer Preisanpassung und bei einem Umzug, wenn wir Sie an der neuen Adresse nicht beliefern können.
Haben Sie den Vertrag online oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen – dafür gibt es das Widerrufsformular.
Preis & Rechnung
Strom. Der Arbeitspreis je Kilowattstunde enthält den Anteil für Beschaffung und Vertrieb, das Netzentgelt, die gesetzlichen Umlagen (KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage, Aufschlag für besondere Netznutzung), die Stromsteuer und die Konzessionsabgabe. Im Grundpreis stecken der Vertriebsanteil, der Grundpreis des Netzbetreibers, Abgaben und das Entgelt für den Messstellenbetrieb. Auf die Summe kommt die Umsatzsteuer.
Erdgas. Hier wird nichts addiert: Der ausgewiesene Arbeits- und Grundpreis ist ein Inklusivpreis, in dem Netzentgelt, Abgaben und Konzessionsabgabe bereits enthalten sind. Hinzu kommt allein die Umsatzsteuer.
Welche Beträge in Ihrem Fall anfallen, weist das Preisblatt zu Ihrem Vertrag einzeln aus – jede Position getrennt, nichts zu Sammelposten verdichtet. Sie können es im Tarifrechner vorab erzeugen.
Wir teilen Ihnen eine Preisänderung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden in klarer und verständlicher Form mit und nennen Anlass, Voraussetzungen und Umfang (§ 41 Abs. 5 EnWG; in der Grundversorgung § 5 StromGVV bzw. GasGVV).
Mit dieser Mitteilung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Sie können den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen, ohne die sonst geltende Frist einzuhalten. Sind Sie einverstanden, müssen Sie nichts tun.
Zähler & Verbrauch
Die Zählernummer steht auf dem Zähler selbst, meist unter oder neben einem Strichcode und häufig mit dem Zusatz „Nr." gekennzeichnet. Sie besteht aus Ziffern, teilweise mit vorangestellten Buchstaben.
Sie finden sie außerdem auf Ihrer Jahresabrechnung. Verwechseln Sie sie nicht mit der Nummer des Eichjahres oder der Anschlussnummer des Hauses.
Der Zählerstand ist die große Ziffernfolge in der Anzeige, angegeben in Kilowattstunden. Die Nachkommastellen – oft rot abgesetzt oder nach einem Komma – werden nicht mitgemeldet.
Bei einem Zweitarifzähler gibt es zwei Werte: den Hochtarif (häufig als 1.8.1 bezeichnet) und den Niedertarif (1.8.2). Bitte melden Sie beide. Moderne Messeinrichtungen zeigen den Stand unter der Kennziffer 1.8.0 an; die Anzeige wechselt teilweise selbsttätig oder auf Knopfdruck.
Am schnellsten geht es im Kundenportal – dort ist die Meldung rund um die Uhr möglich. Alternativ nutzen Sie unsere Formulare oder melden den Stand telefonisch unter 036428 443-0.
Bei einem Umzug verwenden Sie bitte direkt den Umzugsservice: Dort übermitteln Sie Zählerstände und Vertragsdaten in einem Schritt.
Die Marktlokations-ID ist eine bundesweit eindeutige, elfstellige Nummer für den Ort, an dem Energie entnommen oder eingespeist wird. Sie wurde eingeführt, damit Lieferanten und Netzbetreiber eine Lieferstelle zweifelsfrei zuordnen können.
Sie steht auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine Anmeldung ist sie die sicherste Angabe – sicherer als die Adresse, weil sie auch bei mehreren Wohnungen in einem Haus eindeutig bleibt.
Die MaLo-ID bezeichnet den Ort der Entnahme – also Ihre Lieferstelle. Sie bleibt gleich, auch wenn ein Zähler getauscht wird.
Die Zählernummer bezeichnet das Gerät. Sie ändert sich, sobald ein neuer Zähler eingebaut wird – etwa beim Wechsel auf eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem.
Für die laufende Abrechnung brauchen wir beide Angaben: die MaLo-ID zur Zuordnung, die Zählernummer für den abgelesenen Stand.
Dann wird Ihr Verbrauch geschätzt – auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse (§ 21 StromGVV bzw. GasGVV). Ihre Abrechnung kommt also in jedem Fall.
Eine Schätzung ist allerdings selten passgenau: Sie kann zu einer unerwarteten Nachzahlung führen oder zu einem Guthaben, das Ihnen unterjährig gefehlt hat. Mit dem nächsten abgelesenen Stand wird die Differenz ausgeglichen.
Anmeldung & Versorgung
Halten Sie bitte bereit:
- Name und Anschrift der Lieferstelle sowie – falls abweichend – Ihre Rechnungsanschrift
- Zählernummer und, wenn vorhanden, die MaLo-ID
- den gewünschten Lieferbeginn
- bei einem Wechsel: bisheriger Lieferant und Ihre dortige Kundennummer
- bei einem Einzug: das Einzugsdatum und den Zählerstand bei Übernahme
- Ihre IBAN, wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten
Den Rest übernimmt der Tarifrechner Schritt für Schritt.
Bei einem Lieferantenwechsel zu dem Termin, zu dem Ihr bisheriger Vertrag endet. Technisch erfolgt der Wechsel in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der erfolgreichen Anmeldung.
Bei einem Einzug ab dem Tag, an dem Sie die Wohnung übernehmen. Melden Sie sich erst später, werden Sie bis dahin in der Ersatz- oder Grundversorgung geführt.
Rückwirkende Anmeldungen sind seit der Umstellung auf den 24-Stunden-Wechsel nicht mehr möglich. Melden Sie sich deshalb bitte rechtzeitig.
Ja. Sie durchlaufen den Tarifrechner für beide Sparten nacheinander, weil Strom und Gas getrennte Zähler und getrennte Preisstrukturen haben.
Es entstehen dabei zwei eigenständige Lieferverträge mit jeweils eigener Laufzeit und eigener Abrechnung. Ansprechpartner und Kundenportal sind für beide dieselben.
Die Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Belieferung von Haushaltskunden durch den örtlichen Grundversorger (§ 36 EnWG). Im Netzgebiet Stadtroda sind das wir.
Sie gilt automatisch, solange Sie keinen gesonderten Liefervertrag abgeschlossen haben – niemand steht also ohne Versorgung da. Die Bedingungen ergeben sich aus der StromGVV bzw. GasGVV, die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen.
In vielen Fällen fahren Sie mit einem unserer Sondertarife günstiger. Vergleichen Sie einfach im Tarifrechner; Näheres auf der Seite Grundversorgung Strom.
Die Ersatzversorgung greift, wenn Energie entnommen wird, ohne dass ein Liefervertrag zugeordnet werden kann (§ 38 EnWG) – typischerweise nach einem Einzug, der noch nicht gemeldet wurde, oder wenn ein Lieferant ausfällt.
Sie ist eine Übergangslösung und endet spätestens nach drei Monaten. Danach gilt die Grundversorgung, sofern Sie bis dahin keinen Vertrag geschlossen haben. Weil die Ersatzversorgung meist teurer ist als ein Sondertarif, lohnt es sich, den Einzug zügig zu melden.
E-Mobilität & Erzeugungsanlagen
Ja. Ladeeinrichtungen sind beim Netzbetreiber anzumelden, nicht beim Lieferanten. Im Netzgebiet Stadtroda ist das SWS Netze.
Bis zu einer Anschlussleistung von 12 kVA genügt die Anmeldung, darüber ist eine Genehmigung erforderlich. Ab 4,2 kW steuerbarer Leistung gilt die Wallbox zudem als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG.
Die Anmeldung übernimmt üblicherweise der Elektrofachbetrieb, der die Wallbox installiert.
§ 14a EnWG regelt steuerbare Verbrauchseinrichtungen – Geräte mit mehr als 4,2 kW, die ans Niederspannungsnetz angeschlossen sind: Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher mit Netzbezug und Klimaanlagen.
Der Netzbetreiber darf ihren Bezug in seltenen Ausnahmefällen kurzzeitig reduzieren, wenn das Netz überlastet zu werden droht. Ein vollständiges Abschalten ist nicht zulässig; ein Mindestbezug bleibt immer erhalten.
Im Gegenzug erhalten Sie eine Reduzierung der Netzentgelte: entweder als jährliche Pauschale (Modul 1) oder als verringerter Arbeitspreis am separaten Zähler (Modul 2). Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung. Beides erscheint als eigene Position auf Ihrem Preisblatt – ebenso wie die Reduzierung.
Was das für Ihren Fall bedeutet, rechnet Ihnen der Tarifrechner aus, sobald Sie die Option „steuerbare Verbrauchseinrichtung" wählen.
Ja, aber der Aufwand ist gering: Steckerfertige Solargeräte („Balkonkraftwerke") müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Das dauert wenige Minuten und ist kostenlos.
Eine gesonderte Anmeldung beim Netzbetreiber ist für Geräte bis 800 Voltampere Wechselrichterleistung seit dem Solarpaket I (2024) nicht mehr erforderlich – der Netzbetreiber erhält die Daten aus dem Register.
Größere Anlagen sind weiterhin beim Netzbetreiber SWS Netze anzumelden.
Die Einspeisevergütung nach dem EEG zahlt der Netzbetreiber, nicht Ihr Lieferant. Zuständig ist im Netzgebiet Stadtroda SWS Netze; dorthin richten Sie auch die Anmeldung Ihrer Anlage.
Voraussetzung ist ein Zähler, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst (Zweirichtungszähler). Bei steckerfertigen Balkonanlagen wird der Überschuss in der Praxis meist ohne Vergütung ins Netz abgegeben – dort lohnt sich vor allem der unmittelbare Eigenverbrauch.
Ja, in zwei Richtungen: beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Bezieht der Speicher mehr als 4,2 kW aus dem Netz, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Dann sind ein intelligentes Messsystem und eine Steuerungseinrichtung vorgeschrieben – und Sie erhalten im Gegenzug reduzierte Netzentgelte.
Zahlung
Sie zahlen per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung.
Das Lastschriftmandat ist die bequemste Variante: Abschläge und Abrechnung werden automatisch zum Fälligkeitstag eingezogen, eine Zahlung kann nicht versehentlich liegen bleiben. Ein Guthaben aus der Jahresabrechnung erstatten wir auf dasselbe Konto.
Am einfachsten gleich bei der Anmeldung im Tarifrechner – dort geben Sie IBAN und Kontoinhaber an.
Später ändern oder erteilen Sie das Mandat im Kundenportal oder über unsere Formulare. Weicht der Kontoinhaber von Ihnen ab, muss er das Mandat unterschreiben.
Vor jedem Einzug erhalten Sie eine Vorabankündigung mit Betrag und Termin – in der Regel mit Ihrer Rechnung oder der Abschlagsübersicht.
Ja. Sie passen den Abschlag im Kundenportal an oder rufen uns unter 036428 443-0 an. Wir prüfen Ihren bisherigen Jahresverbrauch und stellen die Höhe entsprechend ein.
Sinnvoll ist eine Anpassung, wenn sich Ihr Verbrauch dauerhaft ändert – etwa nach einem Einzug weiterer Personen, dem Einbau einer Wärmepumpe oder einer neuen Photovoltaikanlage.
Bedenken Sie: Ein zu niedriger Abschlag verschiebt die Kosten nur auf die Jahresabrechnung, er senkt sie nicht.
Online-Service
Im Kundenportal erledigen Sie rund um die Uhr:
- Zählerstand melden
- Rechnungen und Abrechnungen abrufen
- Verbrauchsdaten einsehen
- Abschlagshöhe anpassen
- Adress- und Bankdaten ändern
Das ist unabhängig von unseren Öffnungszeiten und spart Ihnen den Anruf. Für alles Übrige ist unser Kundenservice für Sie da.
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