Mahnung, Sperrandrohung, Zahlungsschwierigkeiten?
Sie haben Zahlungsprobleme? Das kann jedem passieren!
Bitte schieben Sie es nicht auf die lange Bank und sprechen uns rechtzeitig an, um eine Mahnung oder sogar eine Sperrung zu vermeiden. Dies wäre mit unnötigem Ärger und sehr hohen Kosten für Sie und uns verbunden. Das lässt sich in vielen Fällen vermeiden.
Unser Kundenservice ist telefonisch, per E-Mail oder persönlich für Sie da.
☎ 036428 - 443 0
✉ support@stadtwerke-stadtroda.de
oder besuchen Sie uns persönlich im Servicebüro:
Breiter Weg 58
07646 Stadtroda
Sehr gern unterstützen wir Sie beim zuständigen Sozialhilfeträger. Dafür füllen Sie einfach das nachfolgende Formular aus und senden uns dieses zurück. Alternativ werfen Sie es in unseren Briefkasten.
Tipps zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung
1. Staatliche Leistungen der sozialen Mindestsicherung
- Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe) beantragen
- kommunale Härtefallfonds,
- Unterstützung durch Sozialhilfeträger
2. alternativen Zahlungsmodalitäten
- Ratenzahlung im Servicebüro vor Ort vereinbaren
- Einbau eines Vorkassezählers (Prepaid-Zähler) beantragen
3. Angebote und Kontakte zur Energieberatung
Leistungsumfang:
- Strom‑ und Heizkosten senken
- Prüfung von Energierechnungen
- Beratung zu Heiztechnik, Dämmung, Wärmepumpen
- Informationen zu Förderprogrammen
- Unterstützung bei Zahlungsproblemen und Energieschulden
Beratungsformate:
- Telefonisch & online
- Persönlich in Beratungsstellen
- Bei Bedarf auch Vor‑Ort‑Beratung
Kosten:
✅ Für Haushalte in Thüringen kostenfrei (gefördert durch BMWK, Umweltministerium Thüringen und ThEGA)
Regionale Anlaufstelle im SHK:
- Eisenberg (Saale‑Holzland‑Kreis)
- außerdem z. B. Jena, Gera, Weimar
Zentrale Terminvereinbarung:
Hotline: 0800 – 809 802 400 (kostenfrei)
Muster Abwendungsvereinbarung
Was ist eine Abwendungsvereinbarung?
Wenn Sie mit Zahlungen aus Ihrer Strom‑ oder Gaslieferung in Rückstand geraten sind, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen zur Abwendung einer angekündigten Versorgungsunterbrechung den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten.
Die Abwendungsvereinbarung ermöglicht es Ihnen, bestehende Zahlungsrückstände zinsfrei in monatlichen Raten zu begleichen und gleichzeitig weiterhin mit Energie versorgt zu werden.
Wichtiger Hinweis!
Diese Veröffentlichung stellt kein konkretes Vertragsangebot dar.
Die tatsächliche Abwendungsvereinbarung wird Ihnen individuell in Textform angeboten, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Voraussetzungen
- Es besteht ein Strom‑ oder Gasliefervertrag (insbesondere in der Grundversorgung).
- Es liegen Zahlungsrückstände vor.
- Eine Unterbrechung der Versorgung wurde angekündigt.
- Die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 19 StromGVV / GasGVV sind erfüllt.
zum Download:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Stadtwerke Stadtroda GmbHBreiter Weg 5807646 Stadtroda
Telefon: 036428 443-0
eMail: support@stadtwerke-stadtroda.de
