Strom
Erdgas
Anzahl Personen oder kWh/Jahr
1.000 kWh
1.200 kWh
5.000 kWh
10.000 kWh
15.000 kWh
60.000 kWh
Tarifrechner
Sie befinden sich hier: Service / Hilfe

Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung

1. Staatliche Leistungen der sozialen Mindestsicherung

  • Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe) beantragen
  • kommunale Härtefallfonds,
  • Unterstützung durch Sozialhilfeträger

 

2. alternativen Zahlungsmodalitäten

  • Ratenzahlung im Servicebüro vor Ort vereinbaren
  • Einbau eines Vorkassezählers (Prepaid-Zähler)
  • Unterstützung durch Sozialhilfeträger.

 

3. Angebote und Kontakte zur Energieberatung

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen (VZTH) ist das wichtigste unabhängige und kostenfreie Angebot für Privatpersonen.

Leistungsumfang:

  • Strom‑ und Heizkosten senken
  • Prüfung von Energierechnungen
  • Beratung zu Heiztechnik, Dämmung, Wärmepumpen
  • Informationen zu Förderprogrammen
  • Unterstützung bei Zahlungsproblemen und Energieschulden

Beratungsformate:

  • Telefonisch & online
  • Persönlich in Beratungsstellen
  • Bei Bedarf auch Vor‑Ort‑Beratung

Kosten:
✅ Für Haushalte in Thüringen kostenfrei (gefördert durch BMWK, Umweltministerium Thüringen und ThEGA)

Regionale Anlaufstelle im SHK:

  • Eisenberg (Saale‑Holzland‑Kreis)
  • außerdem z. B. Jena, Gera, Weimar

Zentrale Terminvereinbarung:
 Horline: 0800 – 809 802 400 (kostenfrei)

Muster Abwendungsvereinbarung

Was ist eine Abwendungsvereinbarung?

 

Wenn Sie mit Zahlungen aus Ihrer Strom‑ oder Gaslieferung in Rückstand geraten sind, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen zur Abwendung einer angekündigten Versorgungsunterbrechung den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten.

Die Abwendungsvereinbarung ermöglicht es Ihnen, bestehende Zahlungsrückstände zinsfrei in monatlichen Raten zu begleichen und gleichzeitig weiterhin mit Energie versorgt zu werden.


Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt kein konkretes Vertragsangebot dar.
Die tatsächliche Abwendungsvereinbarung wird Ihnen individuell in Textform angeboten, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

1. Voraussetzungen

  • Es besteht ein Strom‑ oder Gasliefervertrag (insbesondere Grundversorgung).
  • Es liegen Zahlungsrückstände vor.
  • Eine Unterbrechung der Versorgung wurde angekündigt.
  • Die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 19 StromGVV / GasGVV sind erfüllt.

 

Gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kund*innen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 7 StromGVV bzw. § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Hinweis

Diese Muster Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.

Download: Muster Abwendungsvereinbarung

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtwerke Stadtroda GmbH

Breiter Weg 58
07646 Stadtroda

Telefon: 036428 443-0

eMail: info@stadtwerke-stadtroda.de

bei Störungen