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Presse

Deutliche Erhöhung der Gasspeicherumlage

Pressemitteilung

 

Gasspeicherumlage ab Juli 2023 bei 1,45 EUR/MWh

 

Berlin/Ratingen, 15. Mai 2023 Die Trading Hub Europe GmbH (THE) legt die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) ab dem 1. Juli 2023 auf 1,45 EUR/MWh fest.

Hintergrund der Erhebung der Gasspeicherumlage ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden durch THE verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählten insbesondere die Durchführung von SSBO Ausschreibungen sowie die Befüllung diverser Gasspeicher gemäß Stufe 3 im Kalenderjahr 2022. Vor dem Hintergrund der bis dato entstandenenen sowie der prognostizierten Kosten und Erlöse wird die Gasspeicherumlage in Höhe von 1,45 EUR/MWh festgesetzt. Der Ankündigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) folgend, das Gasspeichergesetz bis zum 31. März 2027 verlängern zu wollen, hat THE – im Einvernehmen mit dem BMWK und der Bundesnetzagentur – diesen verlängerten Zeitraum bei der Ermittlung der Speicherumlage herangezogen.

Die nächstmalige Festsetzung der Speicherumlage erfolgt zum 1. Januar 2024.

 

Quelle: Pressemitteilung (tradinghub.eu)

Steigende Energiepreise

Hintergründe, Regeln und warum die Beschaffung der Stadtwerke den Preisanstieg dämpft

 

Hohe Preise im aktuellen Marktumfeld

Viele Energieversorger passen gerade zum Jahreswechsel ihre Strom- oder Gaspreise an. Inmitten der Energiekrise wird daher auch über die Gründe der Energiepreissteigerungen debattiert und die Frage gestellt, ob die Preissteigerungen gerechtfertigt sind.

Zwar haben nach August die Energiepreise ihre Höchststände an den Großmärkten hinter sich gelassen und sind zunächst wieder etwas gesunken. Trotzdem liegen die Energiepreise noch immer weit über dem Niveau vor der Energiepreiskrise. Und seit dem Beginn der Heizperiode Anfang November ist ein erneuter, wenn auch verlangsamter Anstieg zu verzeichnen. Gleichwohl wirft diese Entwicklung und die zwischenzeitliche Entspannung an der Börse die Frage auf, ob damit nicht auch die Kundentarife stabil bleiben oder ggf. sogar eher sinken müssten.

Mit der seit dem 24. Februar extrem verschärften Gaspreisentwicklung verteuert sich allerdings auch die Stromproduktion, da die Stromerzeugung auch in Gaskraftwerken passiert. Zwar geht nur ein Teil der deutschen Stromproduktion auf Gaskraftwerke zurück, doch diese sind für die Preisbildung entscheidend. Das hat seine Ursache im sogenannten Merit-Order-Modell, wonach das teuerste Kraftwerk, welches gerade noch benötigt wird, um die aktuelle Stromnachfrage zu befriedigen, den Preis für alle Stromerzeugungsanlagen setzt. Und dieses Grenzkraftwerk ist derzeit zumeist ein Gaskraftwerk. Das Merit-Order-Verfahren wurde zuletzt kontrovers diskutiert. Allerdings setzt es im Stromerzeugungsmarkt, welcher in einer Auktion die niedrigsten variablen Kosten zum Zuge kommen lässt, einen Anreiz, um überhaupt Kapazität bereit zu halten.

Die Börsen- und Großhandelspreise sind allerdings ein sehr schlechter Indikator für die aktuellen Höhen der Strom- und Gastarife. Und das ist auch gut so. Denn die meisten Verbraucher dürften kein Interesse an den Preiskapriolen der Börse im letzten Jahr gehabt haben. Während die Akteure an den Finanz-, Rohstoff und Energiemärkten mit schwankenden Kursen umgehen müssen, legen sowohl der Energievertrieb als auch die meisten gewerblichen und privaten Verbraucherinnen und Verbraucher Wert auf verlässliche und kalkulierbare Energiekosten.

Erreichen lässt sich die Glättung der schwankenden Energiepreise durch eine sehr langfristige und kontinuierliche Beschaffung verteilt über mehrere Jahre, wie sie den Stadtwerken zu eigen ist. Das bedeutet, dass die Energieversorger ihren in der Zukunft erwarteten Energiebedarf über bis zu drei Jahre im Voraus in vielen kleinen Teilmengen zu verschiedenen Zeitpunkten einkaufen. Statt einer möglichen Preisspitze zu einem einzigen Einkaufszeitpunkt entsprechen beispielhaft die Kosten der Energielieferung über das Jahr 2023 dann etwa dem Durchschnitt der Preisbewegung der Jahre 2020, 2021 und 2022. Etwas vereinfacht gesprochen beeinflussen hohen Energiepreise im Jahr 2022 dann nur zu einem Drittel die Kosten im nächsten Jahr.

Das hat zur Folge, dass die Preisspitzen abgefedert werden und die Preissteigerung zeitlich gestreckt bzw. verzögert wird. Die Alternative wären Energietarife mit einer sehr kurzfristigen Beschaffung im Hintergrund, wie es sie in einigen europäischen Ländern gibt. Die Folge war eine teils drastische Berichterstattung in unseren Nachbarländern 2021 wie etwa in Großbritannien und die frühe Einführung von Preisbremsen in Frankreich. In Deutschland haben ziemlich genau vor einem Jahr die sogenannten Energiediscounter ihre Kunden teils reihenweise gekündigt, denn diese beschaffen in der Regel kurzfristig. Anders die Stadtwerke, welche mit ihren Grundversorgungstarifen und der langfristigen Beschaffung stabile und bezahlbare Energiepreise garantieren konnten.

 

Unterschied zwischen Großhandels- und Endkundenpreisen

Gut sichtbar sind diese Zusammenhänge auch im gerade aktuell veröffentlichten Monitoringbericht des Bundeskartellamts und der Bundesnetzagentur (BNetzA). Bis zum Stichtag 1. April 2022 hatte sich der Durchschnittspreis für Haushaltskunden für Strom von 32,63 ct/kWh im Vorjahr auf 36,06 ct/kWh erhöht. Ein Anstieg von rund 10,5 Prozent, der aber laut BKartA und BNetzA klar unterproportional war, denn die Preissteigerungen für Energielieferungen auf den Großmärkten lagen mit +120 Prozent für eine gleichbleibende Jahreslieferung oder mit +218 Prozent für die Stromlieferung am nächsten Tag im Betrachtungszeitraum weit darüber. Und das sind nur die Durchschnittswerte. Die Aprillieferung 2022 kostete bspw. 390 Prozent mehr als im Vorjahr, einzelne Tagesspitzen konnten noch deutlich höher ausfallen. Dagegen nehmen sich die aktuell beobachteten Preiserhöhungen für Endkunden noch moderat aus. Und das liegt am glättenden Mechanismus der konservativen, in der Fachwelt als strukturiert bezeichneten Beschaffung, welche im nächsten Abschnitt erklärt wird. Würden die Stadtwerke nicht so langfristig und kontinuierlich beschaffen, dann hätten viele Kunden schon letzten Winter oder spätestens im Sommer 2022 keine Chance mehr gehabt, Strom und Gas zu bezahlen.

Stadtwerke Stadtroda GmbH-Kunden profitieren im Dezember von der Soforthilfe Gas und Wärme

Stadtroda, den 21.11.2022. Die Bundesregierung wird Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Energiekosten entlasten. Dazu hat sie für den Monat Dezember eine Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden vorgesehen. Mit Blick auf den Start der Gaspreisbremse (sogenannter „Dezemberabschlag“), informieren wir über die Umsetzung der Dezemberentlastung und weisen darauf hin, dass es mehrere gesetzliche Möglichkeiten gibt.

 

Die Entlastung erfolgt automatisch. Verbraucher müssen keinen Antrag auf Entlastung bei den Gas- oder Wärmelieferanten stellen, um von den Dezember-Soforthilfen für Gas und Wärme zu profitieren. Die Entlastungen werden vom Versorger nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet und an die Kunden weitergegeben.

 

Wie die Stadtwerke Stadtroda GmbH den Jahresverbrauch ermitteln, der Grundlage für Strom- und Gaspreis-bzw. Wärmepreisebremse ist, ist gesetzlich vorgeschrieben: Bei Gas ist es ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat. Wenn der Energielieferant nicht über diese Verbrauchsprognose verfügt, muss er ersatzweise ein Zwölftel des ihm vom zuständigen Netzbetreiber mitgeteilten und nach gesetzlichen Vorgaben prognostizierten Jahresverbrauchs der Entnahmestelle ansetzen.

 

Bei Wärme kommt es nicht auf den Jahresverbrauch an. Hier wird nach den gesetzlichen Bestimmungen der Betrag der im September 2022 an den Wärmeversorger geleisteten monatlichen Abschlagszahlung berücksichtigt, alternativ der monatliche Rechnungsbetrag.

Gasversorger darf nicht mehr liefern

Dem nächsten Gasversorger wurden die Bilanzkreisverträge gekündigt und darf damit seine Kunden nicht mehr beliefern. Aber keine Sorge, wir springen kurzfristig ein, die betroffenen Kunden werden schriftlich von uns informiert.

Achten Sie auf Anzeichen wie Zwischenabrechnungen, Abschlags- und Preiserhöhungen innerhalb des Abrechnungsjahres. Diese Anzeichen müssen kein aber können ein Indiz für Zahlungsschwierigkeiten von Energieversorgern sein. Sollten Sie unsicher sein, Fragen Sie uns.

Stark gestiegene Gas- und Strompreise

Wie Sie durch die Medien mitbekommen haben, sind die Gas- und Strompreise im Großhandel stark angestiegen.
 
Daher erhalten wir zunehmend Meldungen, dass Energieversorger Ihre Kunden kündigen, Abschläge erhöhen oder Insolvenz anmelden.
 
Sollten Sie betroffen sein, keine Sorge, wir als regionaler Partner vor Ort versorgen Sie sicher und seriös mit Energie. Gerne melden Sie sich bei
uns und erkundigen sich nach unseren Tarifen.

Bekanntmachung gemäß AVBFernwärmeV

Bekanntmachung der Stadtwerke Stadtroda GmbH (SWS) gemäß AVBFernwärmeV

 

Die SWS führt in Stadtroda die Wärmeversorgung auf Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV) durch. Inhalt der allgemeinen Versorgungsbedingungen sind neben der AVBFernwärmeV die dazugehörigen Preislisten und Preisregelungen. Aufgrund des BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) fällt ab dem 1. Januar 2021 für das bezogene und für die Wärmeerzeugung eingesetzte Erdgas zukünftig ein sogenannter Emissionspreis (CO2-Preis) an, der sich auch auf die Wärmepreise für die von der SWS gelieferte Wärme auswirkt. Zum 1. Januar 2021 wird daher ein neuer Emissionspreis (EP) als neuer Preisbestandteil eingeführt. Dieser gilt zusätzlich zu den bisherigen Preisbestandteilen Grund-, Arbeits- und Messpreis. Zur sachgerechten Weitergabe der anfallenden CO2-Kosten sowie zur Vermeidung von Doppelbelastungen für den Kunden wird in der aktuellen Preisänderungsklausel für den Arbeitspreis daneben der „Erdgasindex bei Abgabe an Handel und Gewerbe“ durch den „Erdgasindex an Wiederverkäufer“ ersetzt; die Anpassung erfolgt kostenneutral. Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen Preisänderungsregelungen unverändert fort. Die ab dem 1. Januar 2021 geltende Preisregelung wird den Kunden mit einem separaten Schreiben zur Information übersandt. Daneben wird die neue Preisregelung den Kunden in Papierform im Kundenzentrum der SWS zur Einsichtnahme oder Aushändigung bereitgehalten.


Stadtwerke Stadtroda GmbH Breiter Weg 58 07646 Stadtroda; Telefon: 036428 443-0; www.stadtwerke-stadtroda.de

Holzbau in der Wohnungswirtschaft in Stadtroda

Beispiel: Städtische Wohnungsbaugesellschaft in Stadtroda

Die Thüringer Bauordnung soll sich – angelehnt an die Musterbauordnung – künftig mehr dem Holzbau öffnen. Konkret soll Holzbau auch in GK 4 + 5 (aktuell nur bis 5 Geschosse), sowie Holzfassaden unter technischen Auflagen, möglich werden. Thüringen hatte lt. Informationsdienst Holz 2019 eine Holzbauquote von 21 %, wobei in den letzten Jahren vor allem im EFH-Segment eine Steigerung zu beobachten war. In Österreich und Skandinavien wird auch im MFH-Bereich bereits immer mehr auf den ökologischen Werkstoff Holz gesetzt, insgesamt wird dort eine Holzbauquote von 80 % erreicht.

Auch unter den vtw-Mitgliedern befinden sich bereits Geschäftsführer, die auf den Holzbau setzen. So z.B. Ralph Grillitsch von der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft in Stadtroda bei Jena. Er ließ auf einer Brachfläche ein 2-geschossiges Massivholzhaus mit 4 WE errichten und kann dies wärmstens empfehlen.

Baustoff Holz

Gebäude können mit neuen Holzwerkstoffen als Holzblockbauten, Holzrahmenbauten, Holzständerbauten oder Massivholzbauten errichtet werden. Die hier gewählte Massivholzkonstruktion aus Fichte besteht aus

Brettsperrholz, welches sich aus je 2 cm starken Elementen die kreuzweise verleimt werden, zusammensetzt, was ein Quellen oder Schwinden verhindert. Die geprüfte Konstruktion der Decken besteht aus 14 cm Holz und einer schwimmenden Estrich-Fußboden-Konstruktion von 16 cm. Die Außenwände werden aus 10 cm Holz und 16 cm WDVS erstellt. In Stadtroda wurden Parkettböden und Decken

sowie gestalterische Elemente wie der Treppenhandlauf mit Sichtholz in einer weißen Lasur ausgestattet, was zu der warmen Atmosphäre beiträgt. Im Außenbereich sind tragende Holzbauteile und eine  horizontale Stulpschalung für den Holzbaucharakter zuständig. Im Vergleich zu einem baugleichen Haus aus Mauerwerk entstehen 3 m² mehr nutzbare Fläche pro 60 qm. Dies ist der schlanken Konstruktion

zu verdanken. Bezüglich der Baukosten sind beide Bauweisen vergleichbar.

BIM & Vorfertigung

Im Beispiel haben das Ingenieurbüro IBA GmbH Jena und Zimmerermeister Ehrlich ihre BIMHolzbau Modelle ausgetauscht und abgeglichen. Dies erfolgt mit dem programmübergreifenden Austauschformat IFC, das international standardisiert ist. Dank dieser intensiven rechnergestützten Vorarbeiten wurde bereits jede Aussparung festgelegt und im Werk vorgefertigt. Einmal entwickelt können die  Gebäudespezifika als Typenbau an vielen Orten multipliziert werden. Hierfür fehlen Ralph Grillitsch allein

weitere Baugrundstücke. In nur einer Woche wurden die vorgefertigten Bauelemente vor Ort montiert. In Summe beliefen sich alle Planungsphasen auf ca. 11 Monate. Dank der Vorfertigung der Konstruktion

inkl. Dämmung, Installation und Fassade handelt es sich um eine kostengünstige Bauweise.

Die kurze Bauzeit birgt zusätzlich den Vorteil, dass die zinsfreie Refinanzierung von Fördermitteln möglich wird.

Brand- & Feuchteschutz

Der Brandschutz im Massivholzbau folgt dem Konzept „kontrollierter Abbrand“. Hierbei ist einkalkuliert das im Brandfall ca. 0,6 mm der Bauteildicke abbrennen bis die Sauerstoffzufuhr durch die hohlraumfreie Konstruktion versiegt – ein statisch kritischer Weiterbrand wir dadurch verhindert. Die Innenseiten der Wände sind zusätzlich mit 15 mm Gipskarton verkleidet.

Der Feuchteschutz wird allein durch den Baustoff erreicht, da das diffusionsoffene Holz keinen Film zur Schimmelentstehung ermöglicht. Positiv wirkt sich zudem die warme Oberflächentemperatur nahe der Raumtemperatur aus.

CO2-Ersparnis

Der Klimawandel ist in Medien und Politik allgegenwärtig und der nachwachsende Baustoff trägt aktiv zum Klimaschutz bei. Inklusive aller Vorketten sind in ihm noch fast 12 Tonnen des schädlichen Klimagases Kohlendioxid gebunden. Allein die Errichtung der Bodenplatte

hat hier CO2 verbraucht.

Ausblick

Die ungünstigen Bedingungen des Mieterstromgesetzes für die Wohnungswirtschaft sind hinlänglich bekannt. Trotzdem hat Ralph Grillitsch bereits mit der Errichtung des Gebäudes eine Photovoltaikanlage auf der Flachdachfläche installieren und Leerrohre in die außenliegenden Mieterboxen legen lassen.

Sobald sich der gesetzliche Rahmen verbessert ist er bereit den Hausbewohnern Mieterstrom anzubieten, sodass diese bspw. Ihre Elektrofahrzeuge damit laden können.

 Antje Schmidt (vtw)

  

Steckbrief
Baukosten:                  1 Mio. €
Holzeinsatz:               122 m³
Gebundenes CO2:      11,68 t
Grundfläche:               221 m²
Wohnfläche:                374 m²
Geschosse:                     2
Wohneinheiten:            4 WE
Kaltmiete:                   10,50 €
U-Wert:                        0,20 m²*K
Heizung:                      Nahwärme
Endenergiebedarf:    18,7 kWh/(m²*a)
PV-Anlage:                    9,75 kWp

 

 

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Wir bieten euch ab sofort Ökostrom aus Bollberg. Das bedeutet unsere Photovoltaik-Anlage in Bollberg produziert über 900.000 kWh Strom jedes Jahr, zu 100% Klimaneutral, keine Kohle oder Atomstrom. Nach Prüfung durch das Umweltbundesamt dürfen wir diesen ab 1. Januar im Umkreis von 50 Kilometern, direkt weitergeben.

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Diesen Bonus erhält jeder Strom- und Gaskunde der SWS, wenn er einen Neukunden geworben hat. Der Neukunde muss einen 
rechtsgültigen Vertrag (mindesten 12 Monate) abgeschlossen haben. Was ist ein Neukunde? Neukunde ist, wer in den letzten
12 Monaten keinen Strom von den Stadtwerken bezogen hat. Gleiches gilt für Erdgas. Der Neukundenbonus wird für jedes Produkt,
Strom oder Gas außer „Grundversorgung“ und „RodaStrom Mini“ gewährt. Der Kunde kann in jeden deutschem Verteilnetz (Gas und Strom)
geworben werden. Es gibt keine Beschränkung wie viele der einzelne werben kann. Der Vertrag sollte möglichst Online abgeschlossen werden
über unseren Tarifrechner. Ist aber keine Bedingung. Der Betrag 25,- € wird auf der folgenden Jahresverbrauchsabrechnung, frühestens 2020,
gutgeschrieben. Eine Barauszahlung erfolgt nicht.

 

 

Wie setzt sich mein Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich im Wesentlichen aus drei Komponenten zusammen. Die Vertriebskosten (darin enthalten sind der Einkauf der Energie), die Abrechnung, die Marge und sonstige Vorgänge, die zum reibungslosen Ablauf des Vertragsverhältnisses dienen. In den Netzentgelten, die vom zuständigen Netzbetreiber erhoben werden, sind die Kosten der Netzwartung, der  Netzerneuerung, Sicherung der Netzstabilität und die Abrechnung enthalten. Der Punkt Steuern und Abgaben/Umlagen teilt sich auf in 22,9 % Steuern und 31,3 % Abgaben/Umlagen. In den Steuern sind die Mehrwertsteuer und die Stromsteuer enthalten. Bei den Abgaben und Umlagen sind die Konzessionsabgabe, EEG-Umlage (nach Erneuerbare-Energien-Gesetz), die KWK-Umlage, Umlage nach §19 NEV, die Offshore-Haftungsumlage, sowie die Umlage für Abschaltbare Lasten.

Stadtwerke Stadtroda im Energieeffizienz-Netzwerk EVU Thüringen

Im Dezember 2017 haben sich 15 Thüringer Stadtwerke und Regionalversorger zusammengeschlossen und das Energieeffizienz-Netzwerk Thüringen gegründet. Das Projekt soll dem Erfahrungsaustausch verschiedener Energieeinsparmodelle und deren Potenziale dienen. Dies ist auf eine bundesweite Initiative der Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt sowie zahlreicher Wirtschaftsverbände zurückzuführen. Um die klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen.

Die Stadtwerke Stadtroda sind durch den Ladeinfrastrukturausbau und den überdurchschnittlich guten Wert an erneuerbaren Energien im Energiemix sehr aktiv beim Mitgestalten der Energiewende. Wir freuen uns auch ein Teil des Netzwerkes zu sein um weitere gemeinschaftliche Energiesparziele zu erarbeiten und Energieeffizienzstrategien umzusetzen.

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